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   LSG Schleswig-Holstein, 28.10.2013 - L 6 AS 203/13 B PKH   

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https://dejure.org/2013,31102
LSG Schleswig-Holstein, 28.10.2013 - L 6 AS 203/13 B PKH (https://dejure.org/2013,31102)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.10.2013 - L 6 AS 203/13 B PKH (https://dejure.org/2013,31102)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Oktober 2013 - L 6 AS 203/13 B PKH (https://dejure.org/2013,31102)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 20 Abs 1 SGB 10, § 103 SGG
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - fehlende Begründung - Pflicht zur Überprüfung der Rechtsanwendung - keine Pflicht zur Überprüfung des Sachverhalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Pflicht zur Überprüfung des Sachverhalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Pflicht zur Überprüfung des Sachverhalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.10.2013 - L 6 AS 203/13
    Im Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X haben Verwaltung und Gerichte auch ohne neues Vorbringen des Antragstellers zu prüfen, ob bei Erlass des bindend gewordenen Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R -, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. März 2011 - L 22 R 921/09 -, juris).
  • BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86

    Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.10.2013 - L 6 AS 203/13
    Da weder neue Tatsachen noch eine konkrete Beschwer vorgetragen seien, dürfe sich die Verwaltung im Rahmen des Verfahrens nach § 44 SGB X ohne erneute Sachprüfung auf die Bestandskraft berufen (BSG, Urteil vom 3. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 22 R 921/09

    Anspruch auf eine Entschädigungsrente nach dem Entschädigungsrentengesetz -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.10.2013 - L 6 AS 203/13
    Im Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X haben Verwaltung und Gerichte auch ohne neues Vorbringen des Antragstellers zu prüfen, ob bei Erlass des bindend gewordenen Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R -, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. März 2011 - L 22 R 921/09 -, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - L 6 AS 52/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.10.2013 - L 6 AS 203/13
    Die Beschwerde ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2011 - L 6 AS 52/11 B PKH -, zitiert nach juris) zulässig, auch wenn der Wert der Beschwer einen Betrag von 750, 00 EUR nicht übersteigt, da für eine entsprechende Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) seit der Änderung des § 172 Abs. 3 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zum 11. August 2010 kein Raum mehr ist.
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